Von Treibgasanlagen gehen bei unsachgemäßigen Umgang und ausbleibender Wartung erhebliche Gefaren aus. So kann ein kleiner Funke zu einem Fiasko führen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber eine mindestens einmal jährlich wiederkehrende Prüfung der Anlage bei gewerblich genutzten Treibgasstaplern vor. (gem. DGUV Vorschrift 79)
Dabei wird u.A. Überprüft:
ACHTUNG!
Wird das Gerät in geschlossenen Räumen eingesetzt wird zusätzlich noch eine mindestens halbjährliche Messung des Kohlenstoffmonoxidsgehalts (CO) im Abgas fällig.
!!Kohlenstoffmonoxid ist ein geruchsloses Gas, welches sich am Boden sammelt und zu Erstickungen führen kann!!